Selbstkontrolle Trinkwasser vom 5.09.2022
Bei einer Nachkontrolle der Trinkwasseruntersuchung vom 13.09.2022 konnte keine Verunreinigung mehr festgestellt werden. Die Untersuchungsergebnisse entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
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Am 5.09.2022 wurde durch die EVB AG im Rahmen der Selbstkontrolle Trinkwasserproben erhoben.
Die Proben im Brunnen 3 an der Spittelgasse und in der Heizzentrale Güterweg 6 entsprachen nicht der gesetzlichen Verordnung TBDV (Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bäder und Duschanlagen).
In beiden Probestellen wurden 2 Enterokokken festgestellt. Nach TBDV dürfen im Trinkwasser keine vorhanden sein.
Als Vorsichtsmassnahme wurde am Donnerstag, 8.09.2022 das Trinkwasser mit Javelwasser (Chlor) behandelt. Bei freiem Chlor ist der Höchstwert nach TBDV 0,1 mg/l. Die Werte wurden nicht überschritten.